Der Maschinenring bietet rund um das Nährstoffmanagement viele Dienstleistungen. Erstellung der Düngebedarfsermittlung und -bilanzierung, Beratung rund um dein Nährstoffmanagement oder Unterstützung bei der Vermittlung von Wirtschaftsdünger oder Lagerraum.

Am 01.06.2017 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten, die für die deutschen Landwirte einige gesetzliche Änderungen mit sich bringt. Die Verordnung dient der Umsetzung der Nitratrichtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Die Düngeverordnung schreibt vor, dass jeder Landwirt vor der Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen (> 50 kg N / ha und > 30 kg P / ha) den Nährstoffbedarf der jeweiligen Kultur, auf der er Gülle ausbringen will, berechnen muss.

Die schriftliche Düngebedarfsermittlung ist mindestens 7 Jahre aufzubewahren und im Falle einer Betriebskontrolle vorzuweisen. Bei der Durchführung der Düngung darf der ermittelte Düngebedarf in der Gesamtsumme grundsätzlich nicht überschritten werden.